sich für die Dauer von anfangs Januar 2013 bis 02.07.2013 eine Gesamtmenge von 3‘066,3 Gramm Kokaingemisch, welches der Berufungsführer von M.________, E.________, D.________ sowie N.________ übernommen bzw. zu übernehmen versucht hat (vgl. pag. 1490 ff.). Von dieser Menge sind der Eigenkonsum des Berufungsführers sowie derjenige von F.________ abzuziehen.