12 die I.________ (Strasse) übergeben zu können. Beim in der Wohnung an der G.________ (Strasse) sichergestellten und beschlagnahmten Kokaingemisch handelt es sich genau um eine solche, für den Berufungsführer bestimmte Lieferung, welche in den Folgetagen über denselben Kanal wie immer an die I.________ (Strasse) gelangt wäre. Und schliesslich muss dem Berufungsführer bezüglich seine Ausführungen an der oberinstanzlichen Verhandlung (pag. 1825) entgegen gehalten werden, dass in der Wohnung an der G.__