__ (Strasse) sichergestellte Kokain in Fingerlinge abgepackt und damit bereit war für den Transport durch D.________ zum Berufungsführer (vgl. pag. 1208; Ass D4 = fünf Fingerlinge mit weissem Pulver). Der Berufungsführer hatte einen ausgewiesenen Bedarf an Drogen, welcher jeden Tag aufs Neue befriedigt werden musste und welcher seinem Lieferanten, E.________, bekannt war. Der Berufungsführer musste mit anderen Worten keine Vorbestellungen bei E.________ machen, dieser hielt stets die erforderliche Menge von sich aus bereit, um sie zur gegebenen Zeit dem Läufer D.________ zum Transport an