Seinen Angaben zufolge war es so, dass er die an einem Tag nicht verkauften Fingerlinge abends an der I.________ (Strasse) wieder einführte und in seinem Körper bis zur nächsten Verkaufsgelegenheit bzw. bis zum nächsten Tag «aufbewahrte». (In der Wohnung an der G.________ (Strasse) durfte er die Fingerlinge auf Geheiss von