Diese nachvollziehbaren, in sich stimmigen, mithin glaubhaften Angaben von D.________ werden durch die Beobachtungen der Polizei gestützt und sind zumindest teilweise auch durch objektive Beweismittel objektiviert. Letzteres ist beispielsweise bezüglich die Angaben von D.________, wonach er das auf sich getragene Kokaingemisch von E.________ erhalten habe, der Fall. Die Proben weisen nämlich ähnliche Reinheitsgrade auf wie das in der Wohnung an der