dort verkaufen könnten (pag. 755 Z. 293 ff.). Auf Vorhalt, wonach an der G.________ (Strasse) zudem 34,5 Gramm Kokaingemisch gefunden worden seien und auf Frage, ob es zutreffe, dass diese Drogen ebenfalls dazu bestimmt gewesen seien, durch ihn an die I.________ (Strasse) transportiert zu werden, antwortete er sodann wie folgt: «Ja, da der Eigentümer der Wohnung im L.________ arbeitet und soweit ich weiss nichts mit diesen Geschäften zu tun hat, müssen in der Wohnung gefundene Drogen E.________ gehören und damit für den Verkauf an der I.________ (Strasse) bestimmt gewesen sein.» (pag. 755 Z. 302 ff.).