dieser wurde in flagranti (d.h. mit sechs Fingerlingen im Körper, was der gängigen Transportmethode entsprach) auf dem Weg an den gewohnten und exklusiven Bestimmungsort, die Liegenschaft an der I.________ (Strasse), durch die Polizei angehalten, festgenommen und noch gleichentags einvernommen (vgl. den polizeilichen Anzeigerapport, pag. 237 sowie pag. 694, wonach die erste Einvernahme am 20.06.2013 um 18.20 Uhr stattfand). D.________ kam mit dem Zug von Signau her, wo er im Durchgangszentrum Schüpbach wohnte (pag. 696 Z. 26 ff.).