(Strasse) gebracht habe. Wenn nicht alles verkauft worden sei, habe der Berufungsführer am nächsten Tag erneut Kokaingemisch erhalten, wobei er dann jeweils zuerst dasjenige vom Vortag an den Abnehmer gebracht habe. Dieses Vorgehen sei in Anbetracht der zahlreichen täglichen Kundschaft durchaus nachvollziehbar. Ein Grund, an den Aussagen von D.________ zu zweifeln, sei nicht er-