I.1.3. der Anklageschrift umschrieben und vom Berufungsführer anerkannt sei. Seine Aussage, wonach die Lieferanten nicht hätten leben können, wenn sie nur an ihn geliefert hätten, stehe folglich völlig diametral dazu. In der Voruntersuchung habe der Berufungsführer zudem selber ausgeführt, dass die Lieferanten Schulden in Kauf genommen hätten, weil sein Umsatz derart gut gewesen sei (pag. 1664 f.). Der Berufungsführer sei derjenige gewesen, der die ganze Situation im Griff gehabt und Entscheidungen gefällt habe. Aufgrund seines imponierenden Auftretens und seiner jahrelangen Erfahrung mit dem Drogenhandel sei kaum vorstellbar, dass er jemanden in seinem Revier geduldet hätte.