): «I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20.05.2015 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, dies teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23.05.2013; 2. dem Widerruf dem A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10.03.2011 für eine Teilgeldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 30.00 gewährten bedingten Vollzug und dass diese Strafe ist zu vollziehen ist und die diesbezüglichen Verfahrenskosten von CHF 250.00 A.________ aufzuerlegen sind.