schuldig (pag. 1628). Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 80 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Zudem ordnete es eine ambulante therapeutische Behandlung während und nach dem Strafvollzug an (pag. 1628). Weiter wurde der Berufungsführer zu einer Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 100.00 und zu den Verfahrenskosten verurteilt (pag.