6 85 km/h. Es ist nicht ersichtlich, weshalb nicht auf diese Messung abgestellt werden sollte. Zusammenfassend ist nicht zu beanstanden, dass lediglich die erste, höhere Messung (Geschwindigkeit von 85 km/h) zur Anzeige gebracht wurde (pag. 2). In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist nachfolgend auf diese Geschwindigkeit abzustellen.