Diese Einblendung garantiere, dass die Messung vor maximal 0.4 Sekunden abgeschlossen und für gültig befunden worden sei (pag. 32). Auf der Videoaufzeichnung ist erkennbar, dass die Geschwindigkeit des Motorrads des Beschuldigten innerhalb von rund zwei Sekunden zwei Mal erfasst wurde. Bei der ersten Messung betrug die Geschwindigkeit 85 km/h. Der Beschuldigte befand sich zu diesem Zeitpunkt am Ende eines Überholmanövers. Bei der zweiten Messung wurde eine Geschwindigkeit von 77 km/h gemessen. Beiden Messungen folgte die Statusanzeige «valid» (pag 15). Die Messdistanz betrug 278,8 m (pag. 2).