Betreffend des verwendeten Laser-Messsystems RIEGL FG21-P G2 und der durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden verschiedene Dokumente eingereicht: Das Zulassungszertifikat (pag. 29 ff.) sowie zwei ergänzende Zulassungszertifikate (pag. 35 ff.), das Eichzertifikat (pag. 39) und das Messprotokoll der Geschwindigkeitskontrolle vom 03.10.2014 (pag. 41 f.). Vorliegend gibt es keine Hinweise darauf, dass die Messung nicht korrekt durchgeführt worden wäre oder das Messgerät nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen würde. Zudem erfolgte auch der Sicherheitsabzug korrekt, von den gemessenen 85 km/h wurden 3 km/h abgezogen (Art. 8 Abs. 1 lit.