4. Anträge des Beschuldigten Fürsprecher B.________ stellte und begründete mit Berufungsbegründung vom 16. November 2015 folgende Anträge (pag. 129): «1. Das erstinstanzliche Urteil vom 25. August 2015 sei aufzuheben und der Beschuldigte sei der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 3. Oktober 2014 in Bern, schuldig zu sprechen. 2. Der Beschuldigte sei zu einer Busse in richterlich zu bestimmender Höhe zu verurteilen. 3. Die obergerichtlichen Kosten seien dem Staat zur Bezahlung auferlegen. 4. Dem Beschuldigten sei für das obergerichtliche Verfahren eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen.»