3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Auszug aus dem Administrativmassnahmen-Register (ADMAS), ein aktueller Strafregisterauszug und ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten eingeholt (pag. 118 ff.; pag. 121; pag. 123 f.).