Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Ferner wurde der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 760.00 und zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘800.00, verurteilt (pag. 71 f.).