1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 25. August 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 3. Oktober 2014 in Bern, durch Überschreitung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, innerorts um 32 km/h, schuldig erklärt. Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 56 Tagessätzen zu CHF 190.00, ausmachend total CHF 10‘640.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.