21 verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 300.00. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 750.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 8 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 3‘212.00. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘500.00, ausmachend CHF 750.00.