Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 10. Juli 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. Die Gerichtskosten der ersten Hauptverhandlung (PEN 14 597), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘600.00 und Kosten für die amtliche Verteidigung von CHF 994.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘594.00, dem Kanton Bern auferlegt wurden (Art. 417 StPO). 2. A.________ eine Entschädigung in Höhe von CHF 599.00 (Kosten Flugticket) für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus der notwendigen Teilnahme an der ersten Hauptverhandlung entstanden sind, ausgerichtet wurde.