12.2 hiervor), wobei der Beschuldigte bezüglich der Tätlichkeiten nicht einschlägig vorbestraft ist. Die VBRS-Richtlinien sehen für das Verpassen einer Ohrfeige nach einer verbalen Auseinandersetzung eine Busse von CHF 300.00 vor (S. 46). Angesichts der konkreten Umstände, insbesondere wegen der erheblicheren Einwirkungen auf den Strafkläger und die Überzahl, rechtfertigt sich vorliegend die Ausfällung einer höheren Strafe. Die Übertretungsbusse ist, vorbehältlich der nachfolgenden Ausführungen unter Ziff. 14, auf CHF 1‘000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) festzusetzen.