im Kosovo geboren und lebt momentan auch dort. Arbeiten konnte er im Kosovo ab und zu, jedoch jeweils nur für kurze Zeit. Sein monatliches Einkommen beträgt nach eigenen Aussagen ca. 200 Euro (pag. 211). Er ist verheiratet und hat ein Kind. Seine Ehefrau lebt mit dem Kind in der Schweiz. Ein erstes Gesuch betreffend Familiennachzug wurde am 26.06.2012 rechtskräftig abgewiesen. Das Wiedererwägungsgesuch betreffend Familiennachzug wurde durch das MIKA mit Verfügung vom 03.06.2014 abgelehnt. Die Einsprache hingegen ist beim Rechtsdienst des MIKA hängig. Diese Verhältnisse wirken sich neutral auf die Strafzumessung aus.»