Gemäss Bundesgericht verlange die grundrechtskonforme Anwendung des Grundsatzes, wonach ein Entscheid im Ausland abzuwarten sei, dass «unverhältnismässige, schikanöse Ausreiseverpflichtungen und Verfahrensverzögerungen» vermieden würden. Unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebotes geschehe dies primär dadurch, dass rasch erstinstanzlich in der Sache