Gemäss eigener Aussage hat er auch die jeweiligen abschlägigen Verfügungen der Migrationsbehörde vom 12.09.2013 und 28.11.2013 mit der Aufforderung, die Schweiz zu verlassen, erhalten und deren Inhalt gekannt. Dasselbe gilt für das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19.12.2013 und des Bundesgerichts vom 03.02.2014. Schliesslich bleibt zu erwähnen, dass der Beschuldigte bereits in den Jahren 2010 und 2011 jeweils wegen illegalen Aufenthalts verurteilt und ein Gesuch um Erteilung der Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines Familiennachzugs zuerst durch das MKA am 11.03.2011