Er brauche keinen Arzt und werde auch keinen aufsuchen. Er fühle sich einfach nicht so gut. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Strafkläger aus, er habe Verletzungen am Kopf, Ellbogen und Armen erlitten (pag. 425 Z. 9 ff.). Er sei nicht arbeitsunfähig gewesen (pag. 425 Z. 27 f.). Auf die Frage, wie lange es gedauert habe, bis die Verletzungen verheilt gewesen seien, führte er aus (pag. 425 Z. 31 f.): «Ich war noch beim Zahnarzt schauen, ob es ein Problem war, aber es war gut, es gab kein Problem und ich hatte einfach die Schürfungen.» Weiter befinden sich in den Akten Bilder von den Verletzungen, welche damals bei der Polizei gemacht wurden (pag. 25 f.).