4 2. Berufung Gegen dieses Urteil hat die zuständige Staatsanwältin Berufung angemeldet (pag. 462). Die Generalstaatsanwaltschaft reichte form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 518 f). Die Berufung erstreckt sich auf das gesamte Urteil. Der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, nahm zur Berufungserklärung keine Stellung (pag. 526 f.). Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte erklärten sich mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag.