Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 994.00 A.________ ist betreffend diese Kosten (Ziff. IV.) nicht verpflichtet, die Entschädigung für die amtliche Verteidigung dem Kanton Bern zurückzuzahlen. Er ist auch nicht verpflichtet, Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen und der vollen Entschädigung zu zahlen (Art. 135 Abs. 4 StPO e contrario).