1. Die Gerichtskosten der ersten Hauptverhandlung (PEN 14 597), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘600.00 und Kosten für die amtliche Verteidigung von CHF 994.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘594.00, werden dem Kanton Bern auferlegt (Art. 417 StPO). 2. A.________ wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 599.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus der notwendigen Teilnahme an der ersten Hauptverhandlung entstanden sind, ausgerichtet (Kosten Flugticket).