A.________ wird schuldig erklärt: der Tätlichkeiten, begangen am 01.11.2013 in Biel z.N. von C.________ und in Anwendung der Art. 126 Abs. 1 und Art. 106 StGB sowie Art. 426 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (exklusive Kosten gemäss Ziffer IV.), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘400.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 2‘637.60, insgesamt bestimmt auf CHF 4‘037.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 1‘492.00).