von der Anschuldigung des rechtswidrigen Aufenthaltes, angeblich begangen vom 19.07.2013 bis 29.01.2014 in D.________ und E.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 1‘337.80 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (Anteil Anwaltskosten private Verteidigung bis 11.11.2014), unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 190.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind (Anteil Reisekosten Beschuldigter),