Als der Beschuldigte den Sozialdienst wütend verliess und die schwere Türe aufriss, war es ohne weiteres möglich, dass diese ihm wegen zu viel Wucht aus der Hand glitt. Er hat die Türe aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit mit (zu) viel Kraft geöffnet und sich weder Gedanken über sein aktuelles Handeln noch über die möglichen Folgen gemacht. Es ist auch nicht ersichtlich, dass er als Reaktion auf den nicht abholbereiten Check, dem Sozialamt Schaden zufügen wollte – sei es auch als Nebenfolge seines Handelns. Vielmehr stand für den Beschuldigten aufgrund der emotionalen Situation das Verlassen des Sozialdienstes im Vordergrund.