Es habe einen Mülleimer an der Wand. Sie hätten gehört, dass die Türe dort angeschlagen und es einen dumpfen Knall gegeben habe. Der Mülleimer sei aus Blech. Sie hätten gedacht, der Beschuldigte sei wütend, als er hinausgegangen sei. Sie hätten jedoch nicht gedacht, dass etwas kaputt gegangen sei, da es sich um eine massive Holztür handle (pag. 61 Z. 37 ff.). Insgesamt handelt es sich um schlüssige Aussagen, welche keine Übertreibungen enthalten und nachvollziehbar sind. Die Angaben der Zeugin fügen sich in das beschriebene Gesamtgeschehen ein und stützen die Aussagen des Beschuldigten.