11.3 Aussagen der Zeugin Die Aussagen der Zeugin, welche sie mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall machte, sind schlüssig, überzeugend und stimmen im Grunde mit den Aussagen des Beschuldigten überein. Die Zeugin gab an, dass der Beschuldigte wutentbrannt aus dem Büro gelaufen sei und sie gehört habe, wie etwas zugeschlagen worden sei. Es habe sich angehört, wie wenn die Türe irgendwo anschlage. Sie habe nicht sofort nachgeschaut. Ein paar Minuten später habe die Sozialarbeiterin mitgeteilt, dass die Türe kaputt sei. Darauf seien sie die Türe anschauen gegangen (pag. 61 Z. 25-29). Es habe einen Mülleimer an der Wand.