Es sei eine so schwere Türe, da habe er daran reissen müssen. Als er daran gerissen habe, sei sie ihm entgegengekommen und sei ihm entglitten. Er habe gemerkt, dass sie an der Wand angekommen sei. Er habe erst gemerkt, dass etwas beschädigt worden sei, als ihn die Polizei zwei Wochen später abholen gekommen sei (pag. 63 Z. 45, pag. 64 Z. 1-4).