In den darauffolgenden Aussagen versuchte der Beschuldigte, seine damalige Situation zu erklären. Er sei «hässig» gewesen auf die Frau, denn er habe genug lange probiert, diesen schlimmen Fall zu umgehen. Sein strafrechtliches Vergehen sei, dass er sie beleidigt habe (pag. 63 Z. 39 ff.). Angesprochen auf das Kerngeschehen sagte der Beschuldigte, dass er beim zweiten Verlassen des Sozialamtes nur noch habe «grännen» wollen. Beim Aufziehen sei ihm die Türe an die Wand gedonnert. Sie sei ihm aus den Händen gerutscht. Es sei eine so schwere Türe, da habe er daran reissen müssen.