Als er zur Tür habe hinausgehen wollen, habe er diese aufgerissen. Sie sei ihm aus der Hand gerutscht und an die Wand geprallt. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er einen Schaden verursacht habe (pag. 40). Schliesslich gab der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung zu Beginn der Befragung an, er bestreite nicht, die Türe zugeknallt zu haben. Es sei ihm aus Versehen passiert. Es stimme nicht, dass er absichtlich gehandelt habe (pag. 63 Z. 15 ff.). In den darauffolgenden Aussagen versuchte der Beschuldigte, seine damalige Situation zu erklären.