11.2 Aussagen des Beschuldigten Anlässlich seiner Befragung am 28. Juli 2013 räumte der Beschuldigte ein, dass er «aus verständlichen Gründen wütend gewesen sei» (pag. 14 Z. 54). Er sagte weiter, er habe nicht im Sozialdienst herumgeschrien. Er habe die Eingangstüre aufgerissen, in diesem Moment sei ihm die Türe aus der Hand geglitten und an die Wand geprallt. Dadurch müssten offenbar Beschädigungen entstanden sein. Er möchte ganz klar festhalten, dass er nicht mit Absicht gehandelt habe. Er habe die Türe nicht mutwillig beschädigen wollen (pag. 14 Z. 54-58).