5 sonen im Sozialamt den Vorgang beobachtet hat. Es liegen jedoch keine Hinweise vor, dass eine andere Person für den Schaden verantwortlich sein könnte. Da gemäss der Beschreibung des Schadens (pag. 2) der Scharnierbolzen herausgedrückt wurde, wäre es schon früher aufgefallen, dass die Eingangstüre, welche von vielen Personen benutzt wird, nicht mehr geschlossen werden kann. Sodann gibt der Beschuldigte selber zu, dass er für den Schaden verantwortlich sei (pag. 65).