4 8. Bestrittener Sachverhalt Bestritten ist die Frage, ob der Beschuldigte die Türe absichtlich bzw. mutwillig an die Wand und an den Mülleimer gestossen hat oder ob sie ihm unabsichtlich aus der Hand entglitten ist. Die Verteidigung rügt zudem, es sei nicht erwiesen, dass der Beschuldigte den Schaden an der Türe verursacht habe. Da keine der anwesenden Personen im Sozialamt die Vorkommnisse beobachtet habe, sei es denkbar, dass eine andere Person die Türe zu einem früheren Zeitpunkt beschädigt haben könnte.