Dabei knallte die Türe an die Wand und den dahinter befindlichen Mülleimer. Es entstand ein Schaden an der Türangel sowie am Türrahmen: die Türe konnte nicht mehr geschlossen werden und der Verputz im Spalt zwischen Türe und Wand ist abgeblättert (vgl. Fotos, pag. 4 ff., Aussagen des Beschuldigten anlässlich der polizeilichen Einvernahme, pag. 13 ff.; Aussagen des Beschuldigten bei der Polizei pag. 14 Z. 55 ff., Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Hauptverhandlung, pag. 63 f. Z. 64 ff.; Aussagen der Zeugin D.________ anlässlich der Hauptverhandlung, pag. 61 Z. 27 ff.).»