Die Gewalteinwirkung sei so stark gewesen, dass zwischen Türrahmen und Wand innen wie aussen grosse Risse entstanden seien. Zudem sei auf der Innenseite der Verputz abgeblättert und auf den Boden gefallen. Da die Türe schief in den Angeln gehangen habe, habe sie nicht mehr geschlossen werden können. In dieser Situation habe daher notfallmässig Herr G.________ von der Schreinerei G.________ avisiert werden müssen, der umgehend die Schliessung der Türe ermöglicht habe (pag. 2 ff.).