3 schimpfungen gegen Frau F.________ fortgefahren und habe schliesslich den Sozialdienst wutentbrannt verlassen. Daraufhin sei die Eingangstüre dermassen beschädigt gewesen, dass sie nicht mehr habe geschlossen werden können. Die Türe sei gewaltsam aufgedrückt worden, sodass der obere Scharnierbolzen herausgedrückt worden sei und ober- und unterhalb des Scharniers grosse Risse im hölzernen Türrahmen entstanden seien. Die Gewalteinwirkung sei so stark gewesen, dass zwischen Türrahmen und Wand innen wie aussen grosse Risse entstanden seien.