6. Ausgangslage Gemäss Strafanzeige des Sozialdienstes C.________ vom 10. Juni 2013 sei der Beschuldigte am 24. Mai 2013 unangemeldet um ca. 14.35 Uhr auf dem Sozialdienst C.________ erschienen, wo Frau D.________ und Herr E.________ am Arbeiten und für den Schalterdienst zuständig gewesen seien. Als vom anwesenden Personal seinem Anliegen (umgehende Auszahlung von Sozialhilfeleistungen per Postcheck) nicht habe entsprochen werden können, habe der Beschuldigte ungehalten reagiert und die für seine Unterstützung zuständige Frau F.________ in deren Abwesenheit wiederholt als «Mostkopf» beschimpft.