5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 160) sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 158) des Beschuldigten eingeholt. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung