Mit Schreiben vom 30. November 2015 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass er bereit sei, die amtliche Verteidigung des Beschuldigten zu übernehmen und ersuchte um Erlass einer entsprechenden Einsetzungsverfügung (pag. 116). Mit Verfügung vom 3. Dezember 2015 wurde dem Beschuldigten gestützt auf Art. 133 Abs. 2 StPO eine amtliche Verteidigung beigeordnet und Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger ernannt. Ihm wurde Gelegenheit gegeben, zur Eintretensfrage Stellung zu nehmen (pag.