108 f.), reichte der Beschuldigte am 3. November 2015 ein als «Begründung meiner Berufung (SK 15 289)» bezeichnetes Schreiben ein (pag. 111). Mit Verfügung vom 12. November 2015 wurde den Parteien mitgeteilt, dass die Kammer beabsichtige, dem Beschuldigten betreffend die Frage, ob auf die Berufung einzutreten sei, eine amtliche Verteidigung beizuordnen. Dem Beschuldigten wurde Gelegenheit gegeben, eine/n amtliche/n Verteidiger/in vorzuschlagen (pag. 113 f.). Mit Schreiben vom 30. November 2015 teilte Rechtsanwalt B._____