Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Ferner wurde der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00 und zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘536.00, verurteilt (pag. 67 f., Ziff. I. des angefochtenen Urteils).