1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 22. Juli 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der Sachbeschädigung, begangen am 24. Mai 2013, ca. 14:45 Uhr, in C.________, Sozialdienst, z.N. der Gemeinde C.________, schuldig erklärt. Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 600.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.