Keine Rückzahlungs- und Nachzahlungspflichten. VI. 1. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ wird abgewiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecherin B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Rechtsanwältin D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 3. Juli 2017 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident (i.V.):