verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt; hinsichtlich der Beschimpfung wird A.________ von Strafe befreit. 2. Zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (3/5), insgesamt bestimmt auf CHF 6‘845.00, ausmachend CHF 4‘107.00. 3. Zur Bezahlung der auf sein Unterliegen entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘000.00, ausmachend CHF 1‘000.00. 4.